Unterstützung von Bund, Ländern, EU
Sowohl
die Europäische Union als auch Bund und Länder und
spezielle Förderbanken bieten Förderprogramme für alle
Unternehmensphasen an. Möglich sind zinsgünstige Kredite,
Zuschüsse, Bürgschaften bzw. Haftungsfreistellungen und
Beteiligungsfinanzierungen.
Kredite
Die
häufigste Form der Mittelstandsförderung sind zinsgünstige
Kredite. Sie werden von öffentlichen Stellen subventioniert und
bieten feste Zinsen während
der Laufzeit sowie meist tilgungsfreie
Anlaufzeiten.
Zuschüsse
Unter bestimmten Umständen gewährt der Staat auch Zuschüsse.
Diese muss der Unternehmer im Gegensatz zu Krediten nicht zurückzahlen.
Bürgschaften
Wenn
die Kreditsicherheiten nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit
der Besicherung durch Haftungsfreistellungen und Ausfallbürgschaften.
Diese stellen spezielle Bürgschaftsbanken zur Verfügung.
Beteiligungskapital
Zusätzliches Eigenkapital bieten öffentlich geförderte
Beteiligungsgesellschaften. Die in der Regel als stille Beteiligungen
gewährten Finanzierungen werden oft für Unternehmen in der
Expansionsphase oder bei Betriebsübernahmen
vergeben.
Beantragung über
die Hausbank
Öffentliche Fördermittel müssen fast immer über die Hausbank
beantragt werden. Dadurch wird zum
einen das umfangreiche Know-how der Hausbanken genutzt, zum anderen können
mittelständische
Unternehmen so eine maßgeschneiderte
Gesamtfinanzierung aus einer
Hand erhalten.
Überblick
im Internet
Der
Genossenschaftliche Staatshilfen-Ratgeber - GENO-STAR -
bietet einen ersten Überblick über staatliche Finanzierungshilfen.
Haben
Sie noch Fragen? Unser Finanzierungsteam informiert
Sie gerne. |