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Das neue Gesundheits-Modernisierungsgesetz bringt seit Januar 2004 weitere
Einschnitte in den gesetzlichen Leistungskatalog.
Das leistet die
gesetzliche Krankenversicherung für:
Zahnersatz
Die Höhe der Erstattungsleistung ist abhängig von einer regelmäßigen
Prophylaxe und liegt zwischen 50 % und 65 % der einfachen Ausführung.
Brille
Nur Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sowie Versicherte mit schwersten
Sehbeeinträchtigungen haben noch Anspruch auf einen Zuschuss ihrer
Krankenkasse.
Heilpraktiker
In der Regel keine Kostenübernahme.
Krankenhaus
und Kur
Die Zuzahlung im Krankenhaus sowie bei Rehabilitationsbehandlungen beträgt
10,-- Euro pro Aufenthaltstag und muss statt bisher maximal 14 ab sofort
bis zu 28 Kalendertagen bezahlt werden. Für sonstige stationäre
Kuraufenthalte wird die Eigenbeteiligung von 10,-- Euro pro Tag ohne zeitliche
Begrenzung fällig.
Ausland
Der Auslandsschutz für gesetzlich Krankenversicherte erstreckt sich
nur auf die Mitgliedsstaaten der EU sowie auf Länder, mit denen ein
Sozialversicherungsabkommen besteht. Nicht selten fällt allerdings
auch dort eine Selbstbeteiligung der Versicherten an. In allen anderen
Ländern bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung überhaupt
nichts.
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