SEPA


Zahlungsverkehr ohne Grenzen
Ab Anfang 2008 werden sukzessive europaweit einheitliche Standards für Überweisungen, Lastschriften sowie Kartenzahlungen umgesetzt. Der Zahlungsverkehr in Europa wird damit einfacher und schneller.

Was ist SEPA?
SEPA (Single Euro Payment Area) ist ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem alle Zahlungen wie inländische Zahlungen behandelt werden und der nicht mehr nach nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen unterscheidet.
Mit SEPA sollen einheitliche Verfahren und Standards eingeführt werden, sodass jeder Kunde Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen in einheitlicher Weise überall in Europa einsetzen kann.

Auf diese Weise soll die Abschottung der nationalen Märkte zu Gunsten eines europaweiten Wettbewerbes aufgehoben werden. Der Schwerpunkt von SEPA wird zunächst in den 13 Ländern liegen, die den Euro bereits als gemeinsame Währung eingeführt haben (Euro-Zone). Darüber hinaus haben aber auch alle weiteren 17 Länder der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes und die Schweiz die Möglichkeit an SEPA teilzunehmen. Voraussichtlich werden somit 31 Länder der SEPA angehören.

Wann kommt SEPA?
Ab dem 01. Januar 2008 wird SEPA jede Bank, jedes Unternehmen und jeden Verbraucher in der Euro-Zone betreffen! Allerdings werden die neuen paneuropäischen Zahlungsinstrumente zunächst zusätzlich zu den bisherigen nationalen Instrumenten eingeführt. Langfristiges Ziel von SEPA ist allerdings die Abschaffung nationaler Instrumente und Verfahren.

Welche Zahlungsinstrumente wird es geben?
Mit dem Start von SEPA am 01.01.2008 werden 3 einheitliche Zahlungsinstrumente eingeführt.

  • Überweisung – SEPA Credit Transfer (SCT)
  • Lastschrift – SEPA Direct Debit (SDD)
  • Kartenzahlung

SEPA-Überweisung:
Der SEPA Credit Transfer ähnelt der bereits heute in Deutschland gebräuchlichen „EU-Standardüberweisung“ für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr. Dieser Standard wurde weiterentwickelt und bildet in Zukunft die Basis des Überweisungsverkehrs. Dabei werden die bisherige Kontonummer und Bankleitzahl in SEPA durch die IBAN und den BIC ersetzt (auch im Inlandszahlungsverkehr) und es wird, im Gegensatz zur EU-Standardüberweisung, keine Betragsbeschränkung mehr geben (bisher 50.000 EUR).

Zentrales Element ist allerdings die neue Vorgabe, dass die Dauer einer Überweisung von der Auftragsannahme bis zur Gutschrift auf dem Konto des Empfängers maximal drei Bankarbeitstage betragen darf – unabhängig davon, in welchem SEPALand der Empfänger sein Konto unterhält!

SEPA-Lastschrift:
Aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und verschiedenen nationalen Lastschriftverfahren in Europa wurde auf den Versuch einer Harmonisierung der Verfahren verzichtet und gleich ein komplett neues Instrument entwickelt. Aus deutscher Sicht wird das SEPA-Lastschriftverfahren einige vom deutschen Einzugsermächtigungsverfahren bekannte Elemente enthalten, wie die schriftliche Einzugsermächtigung (in SEPA „Mandat“ genannt) und das Widerspruchsrecht.

Zu den Neuerungen zählen die fest definierten Vorlauffristen für die Vorlage der Lastschrift bei der Zahlstelle und die Möglichkeit der Einreichung einer Lastschrift mit Fälligkeitstermin. Allerdings stehen die genauen Rahmenbedingungen hierzu und zu weiteren Neuerungen noch nicht endgültig fest.

SEPA-Kartenzahlung:
Das Rahmenwerk für den Kartenzahlungsverkehr definiert generelle Anforderungen an Banken, Kartensysteme und andere Marktbeteiligte, die Zahlungen und Bargeldabhebungen in Euro mit „Allgemeinen Zahlungskarten“ (Debit- und Kreditkarten) zu vereinfachen. Letztlich sollen Kunden Ihre Karte im gesamten Euro-Zahlungsverkehrsraum in gleicher Weise verwenden können wie im Heimatland.

Muss auf SEPA umgestiegen werden?

Sie können die bekannten, nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren weiterhin nutzen. Jedoch wird SEPA in der Zukunft eine führende Rolle im Zahlungsverkehr spielen. Und voraussichtlich ab 2010 wird das derzeitige Zahlungsverkehrssystem eingestellt.
Der Umstieg bzw. die zusätzliche Nutzung von SEPA-Produkten kann Ihnen zudem verschiedene Vorteile bringen.

Welche Vorteile bietet SEPA?
1. Verbraucher und Unternehmen können sich über ein qualitativ besseres Leistungsangebot freuen, da die Banken zu den im SEPA-Regelwerk definierten Basisleistungen zusätzliche Serviceangebote entwickeln können
2. Bei Käufen im Ausland kann künftig auch das Lastschriftverfahren genutzt werden
3. Verbraucher können Ihre Debitkarten (VR-BankCard) europaweit nicht mehr nur für Bargeldabhebungen einsetzen, sondern auch für Einkäufe und in Restaurants. Zudem dürften sich auch die Gebühren für den Einsatz der Karte im Ausland reduzieren.
4. Für Unternehmen bietet SEPA Kostensenkungspotentiale, da mit nur einem Konto in Zukunft der gesamte europäische Zahlungsverkehr abgewickelt werden kann.
5. Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen bietet SEPA die Chance zur Erschließung neuer Beschaffungs- und Absatzmärkte im europäischen Ausland.

Besteht für Verbraucher oder Unternehmen Handlungsbedarf?
Voraussetzungen für den neuen Zahlungsverkehr sind nicht wie bisher Kontonummer und Bankleitzahl, sondern künftig IBAN und BIC. Deshalb sollten sich Unternehmen bereits jetzt frühzeitig darauf vorbereiten und auf Ihre Rechnungsformulare IBAN und BIC aufdrucken lassen.



Ansprechpartner:
Maria Rest
Leitung Zahlungsverkehr
Telefon 08041/7931-240