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Zahlungsverkehr ohne
Grenzen
Ab Anfang 2008 werden sukzessive europaweit einheitliche Standards für Überweisungen,
Lastschriften sowie Kartenzahlungen umgesetzt. Der Zahlungsverkehr in
Europa wird damit einfacher und schneller.

Was ist SEPA?
SEPA (Single Euro Payment Area) ist ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum,
in dem alle Zahlungen wie inländische Zahlungen behandelt werden
und der nicht mehr nach nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen
unterscheidet.
Mit SEPA sollen einheitliche Verfahren und Standards eingeführt
werden, sodass jeder Kunde Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen
in einheitlicher Weise überall in Europa einsetzen kann.
Auf diese Weise soll die Abschottung
der nationalen Märkte zu Gunsten
eines europaweiten Wettbewerbes aufgehoben werden. Der Schwerpunkt von
SEPA wird zunächst in den 13 Ländern liegen, die den Euro bereits
als gemeinsame Währung eingeführt haben (Euro-Zone). Darüber
hinaus haben aber auch alle weiteren 17 Länder der Europäischen
Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes und die Schweiz die
Möglichkeit an SEPA teilzunehmen. Voraussichtlich werden somit 31
Länder der SEPA angehören.
Wann kommt SEPA?
Ab dem 01. Januar 2008 wird SEPA jede Bank, jedes Unternehmen und jeden
Verbraucher in der Euro-Zone betreffen! Allerdings werden die neuen
paneuropäischen Zahlungsinstrumente zunächst zusätzlich
zu den bisherigen nationalen Instrumenten eingeführt. Langfristiges
Ziel von SEPA ist allerdings die Abschaffung nationaler Instrumente
und Verfahren.
Welche Zahlungsinstrumente wird es geben?
Mit dem Start von SEPA am 01.01.2008 werden 3 einheitliche Zahlungsinstrumente
eingeführt.
- Überweisung – SEPA
Credit Transfer (SCT)
- Lastschrift – SEPA
Direct Debit (SDD)
-
Kartenzahlung
SEPA-Überweisung:
Der SEPA Credit Transfer ähnelt der bereits heute in Deutschland
gebräuchlichen „EU-Standardüberweisung“ für
den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr. Dieser Standard wurde
weiterentwickelt und bildet in Zukunft die Basis des Überweisungsverkehrs.
Dabei werden die bisherige Kontonummer und Bankleitzahl in SEPA durch
die IBAN und den BIC ersetzt (auch im Inlandszahlungsverkehr) und es
wird, im Gegensatz zur EU-Standardüberweisung, keine Betragsbeschränkung
mehr geben (bisher 50.000 EUR).
Zentrales Element
ist allerdings die neue Vorgabe, dass die Dauer einer Überweisung
von der Auftragsannahme bis zur Gutschrift auf dem Konto des Empfängers
maximal drei Bankarbeitstage betragen darf – unabhängig davon,
in welchem SEPALand der Empfänger sein Konto unterhält!
SEPA-Lastschrift:
Aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und verschiedenen
nationalen Lastschriftverfahren in Europa wurde auf den Versuch einer
Harmonisierung der Verfahren verzichtet und gleich ein komplett neues
Instrument entwickelt. Aus deutscher Sicht wird das SEPA-Lastschriftverfahren
einige vom deutschen Einzugsermächtigungsverfahren bekannte Elemente
enthalten, wie die schriftliche Einzugsermächtigung (in SEPA „Mandat“ genannt)
und das Widerspruchsrecht.
Zu den Neuerungen
zählen die fest definierten Vorlauffristen für
die Vorlage der Lastschrift bei der Zahlstelle und die Möglichkeit
der Einreichung einer Lastschrift mit Fälligkeitstermin. Allerdings
stehen die genauen Rahmenbedingungen hierzu und zu weiteren Neuerungen
noch nicht endgültig fest.
SEPA-Kartenzahlung:
Das Rahmenwerk für den Kartenzahlungsverkehr definiert generelle
Anforderungen an Banken, Kartensysteme und andere Marktbeteiligte, die
Zahlungen und Bargeldabhebungen in Euro mit „Allgemeinen Zahlungskarten“ (Debit-
und Kreditkarten) zu vereinfachen. Letztlich sollen Kunden Ihre Karte
im gesamten Euro-Zahlungsverkehrsraum in gleicher Weise verwenden können
wie im Heimatland.
Muss auf SEPA umgestiegen werden?
Sie können die bekannten, nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren
weiterhin nutzen. Jedoch wird SEPA in der Zukunft eine führende
Rolle im Zahlungsverkehr spielen. Und voraussichtlich ab 2010 wird das
derzeitige Zahlungsverkehrssystem eingestellt.
Der Umstieg bzw. die zusätzliche Nutzung von SEPA-Produkten kann
Ihnen zudem verschiedene Vorteile bringen.
Welche Vorteile bietet SEPA?
1. Verbraucher und Unternehmen können sich über ein qualitativ
besseres Leistungsangebot freuen, da die Banken zu den im SEPA-Regelwerk
definierten Basisleistungen zusätzliche Serviceangebote entwickeln
können
2. Bei Käufen im Ausland kann künftig auch das Lastschriftverfahren
genutzt werden
3. Verbraucher können Ihre Debitkarten (VR-BankCard) europaweit
nicht mehr nur für Bargeldabhebungen einsetzen, sondern auch für
Einkäufe und in Restaurants. Zudem dürften sich auch die Gebühren
für den Einsatz der Karte im Ausland reduzieren.
4. Für Unternehmen bietet SEPA Kostensenkungspotentiale, da mit
nur einem Konto in Zukunft der gesamte europäische Zahlungsverkehr
abgewickelt werden kann.
5. Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen
bietet SEPA die Chance zur Erschließung neuer Beschaffungs- und
Absatzmärkte im europäischen Ausland.
Besteht für
Verbraucher oder Unternehmen Handlungsbedarf?
Voraussetzungen für den neuen Zahlungsverkehr sind nicht wie bisher
Kontonummer und Bankleitzahl, sondern künftig IBAN und BIC. Deshalb
sollten sich Unternehmen bereits jetzt frühzeitig darauf vorbereiten
und auf Ihre Rechnungsformulare IBAN und BIC aufdrucken lassen.
Ansprechpartner:
Maria Rest
Leitung Zahlungsverkehr
Telefon 08041/7931-240
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